Wir übernehmen Ihre Abrechnung über den Sprechstundenbedarf!

Als medizinischer Fachversand verfügen wir nicht nur über Sprechstundenbedarf, sondern unsere geschulten Medizinprodukteberaterinnen und Berater übernehmen auch die Abrechnung mit den gesetzlichen Abrechnungsstellen. Das heißt konkret für Sie: mehr Zeit für Ihre Patienten und weniger Verwaltungsaufwand.

Was gilt als SSB?

Als SSB gelten nur Artikel, die bei mehr als einem Patienten angewendet werden oder die zur Sofort-/ Akutbehandlung zur Verfügung stehen müssen.

  • Verbandmaterial (z.B. Pflaster, Mullbinden, Kompressen, Zellstofftupfer)
  • Nahtmaterial
  • Desinfektion für Haut, Schleimhaut und Wunden
  • Gewebekleber
  • Holzmundspatel, Watteträger
  • u.v.m.

Was müssen Sie tun:

Grundsätzlich gilt: jeder KV-Bezirk und jede Fachrichtung hat verschiedene Richtlinien. Bitte informieren Sie sich vor der Verordnung, ob die Artikel für Ihre Praxis abrechnungsfähig sind.


Ausfüllen des SSB-Rezepts:

Das Rezept muss alle rot unterlegten Abbildungen des dargestellten Musterrezeptes enthalten. Unvollständig oder falsch ausgefüllte Rezepte werden von der Rezeptprüfstelle ggf. zurückgewiesen und können somit nicht abgerechnet werden. Die Angabe des Abrechnungsquartals ist nicht mehr nötig. Die Rezepte werden anhand des Ausstellungsdatums dem entsprechenden Quartal zugeordnet.

Sprechstundenbedarf_ausf_llen